| Rodelhangordnung | |
| 1. | Die Benutzung des Rodelhanges erfolgt auf eigene Gefahr. |
| 2. | Das Befahren des Rodelhanges mit Ski oder Snowboard ist verboten. |
| 3. | Bei Dunkelheit ist die Bahnbenutzung nicht erlaubt. |
| 4. | Kindern unter 8 Jahren ist die Benutzung des Rodelhanges nur im Beisein einer Aufsichtsperson gestattet. |
| 5. | Nach Beendigung der Fahrt bitte sofort die Bahn verlassen. |
| 6. | Nicht auf der Bahn zurücklaufen, sondern rechts und links gehen. |
| 7. | Beim überqueren der Abfahrtspiste Nr. 9 und der Trasse des Schleppliftes Himmelsleiter vom Schlitten absteigen! Ski- und Snowboardfahrer haben auf der Piste und Trasse Vorfahrt! |
| 8. | Bei Vereisung bitte besondere Vorsicht! |
| 9. | Das Entfernen der oder das absichtliche Hineinfahren in die Sicherheitszäune ist strengstens verboten. |
| 10. | Bei aufgestellten Verbotsschildern ist die Benutzung nicht gestattet. |
| 11. | Während der Präparierung mit dem Pistengerät ist der Rodelhang gesperrt. |
| 12. | Den Anweisungen des Personals der FSB GmbH ist Folge zu leisten. |
| 13. | Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung durch den Betreiber übernommen. |
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Betreiber: | |
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